Möchtest du jetzt professioneller, zertifizierter
„externer“ BEM- Koordinator / Fallmanager werden?

pebb ak@demie – Ausbildung zum externen BEM-Fallmanager. Berufsbegleitend, online, mit zertifiziertem Abschluss durch den „Berufsverband externe BEM-Koordination und Reha-Arbeitsvermittlung“

Über 10 Jahre „externes“ BEM-Know-How, über 20 Spezialisten mit jahrelanger praktischer und wissenschaftlicher Erfahrung im Dozententeam, methodisch / didaktisch als flexibler modularer

online Lehrgang mit zahlreichen interaktiven Teilen. Vom „Berufsverband externe BEM-Koordination und Reha-Arbeitsvermittlung“ mitentwickelt, evaluiert und zertifiziert.

Warum „externe“
BEM-Koordination?

Es sind letztlich meistens die gleichen Fragen, die im Zusammenhang mit erkrankten oder leistungsgewandelten MitarbeiterInnen entstehen:
E
Kann die bisherige Tätigkeit trotz bzw. nach einer Erkrankung noch voll ausgeführt werden?
E
Muss und kann der bestehende Arbeitsplatz angepasst werden?
E
Kann Minderleistung akzeptiert und / oder kompensiert werden?
E
Kann auf einen anderen, leistungsgerechten Arbeitsplatz umgesetzt werden?
Fragen, die wichtig und von besonderer Bedeutung sind und nach Ansicht des Gesetzgebers in den Aufgabenbereich (Fürsorgepflicht) des Arbeitgebers gehören.

§ 167 Abs. 2 SGB IX stellt hierfür die gesetzliche Grundlage dar und verpflichtet Arbeitgeber seit Mai 2004 dazu, ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten, wenn die ArbeitnehmerInnen unterbrochen oder kontinuierlich während der letzten 12 Monate 6 Wochen arbeitsunfähig waren.

Gemeinsam mit dem betroffenen Arbeitnehmer muss eine Betrachtung der aktuellen Arbeitssituation und der allgemeinen Lebensumstände erfolgen, um die Ursache der Arbeitsunfähigkeit herauszufinden.

Keine einfache Aufgabe für Arbeitgeber, gerade unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Krankheit ein sehr sensibles Thema ist und eine ergebnisorientierte Lösung eine konstruktive Kommunikations- und Veränderungsbereitschaft auf allen Seiten voraussetzt.

Ein „internes“ BEM – meist von beteiligten Angestellten des Unternehmens durchgeführt – ist heute noch weitverbreiteter Regelfall. Es hat jedoch massive strukturelle Schwächen, z.B. fehlende Akzeptanz, fehlendes Vertrauen, Zielkonflikte, Machtgefälle, Kompetenzfragen der innerbetrieblichen Akteure etc. Keine guten Voraussetzungen für ein professionelles, effektives BEM.

8 gute Gründe für die
„externe“ BEM-Koordination

Es gibt viele gute Gründe, die eindeutig für eine
„externe“ Regelung sprechen:

1.

Beratung durch erfahrenes Personal mit der notwendigen fachlichen Expertise in diesem Spezialgebiet des „betrieblichen Gesundheitsmanagements“.

2.

„Blick von außen“: Betriebliche Gegebenheiten werden im Einzelfall mehr hinterfragt und gemeinsame Lösungsansätze gesucht.

3.

Eine bessere Vertrauensbasis durch die gleichgestellte Beziehung zwischen BEM-Berechtigtem und BEM-Beratern (kein über- oder untergeordnetes Verhältnis).

4.

Neutralität und Objektivität bei gleichzeitiger Vermeidung von Interessenskonflikten.

5.

Besserer Zugang zu klassisch personenbezogenen Problemstellungen.

5.

Besserer Zugang zu klassisch personenbezogenen Problemstellungen.

6.

Besserer Zugang zu psychischen Problemstellungen.

7.

Besserer Zugang zu ArbeitnehmerInnen in laufenden Arbeitsunfähigkeitszeiten.

2.

„Blick von außen“: Betriebliche Gegebenheiten werden im Einzelfall mehr hinterfragt und gemeinsame Lösungsansätze gesucht.

4.

Neutralität und Objektivität bei gleichzeitiger Vermeidung von Interessenskonflikten.

6.

Besserer Zugang zu psychischen Problemstellungen.

6.

Besserer Zugang zu psychischen Problemstellungen.

8.

Bessere Durchsetzungsfähigkeit und höhere Verbindlichkeit der entschiedenen Maßnahmen.

3.

Eine bessere Vertrauensbasis durch die gleichgestellte Beziehung zwischen BEM-Berechtigtem und BEM-Beratern (kein über- oder untergeordnetes Verhältnis).

7.

Besserer Zugang zu ArbeitnehmerInnen in laufenden Arbeitsunfähigkeitszeiten.

4.

Neutralität und Objektivität bei gleichzeitiger Vermeidung von Interessenskonflikten.

8.

Bessere Durchsetzungsfähigkeit und höhere Verbindlichkeit der entschiedenen Maßnahmen.

Unterschied „externes BEM“ vs.
anderen „BEM“- Ausbildungen

Unsere Ausbildung zum „externen BEM-Koordinator“ zielt darauf ab, dich in allen praxisrelevanten Bereichen der BEM-Arbeit sowohl mit theoretischem Wissen als auch mit praktischen Handlungsbefähigungen zu versorgen.

Zentral ist die konkrete Anforderung der externen BEM-Koordinatoren-Arbeit im Kontext arbeitsplatzbezogener und persönlicher Maßnahmen. Hier liegen die wesentlichen Unterschiede zu den „klassischen Weiterbildungsangeboten“ der Kammern, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände oder den Sozialversicherungsträgern (z.B. Disability-Manager/CDMP oder ähnliche).

Diese Aus- und Fortbildungen stammen oft von Trägern der „Betriebsparteien“ und sind dem traditionellen Wissen der Sozialversicherungslandschaft und in erster Linie dem „internen“ BEM verpflichtet. Sie bieten jedoch meist eine gute Grundlage, um sich darüber hinaus mit den Aspekten der „externen“ BEM- Koordination zu beschäftigen.

Die betriebliche Praxis der externen BEM-Koordination entwickelt sich jedoch unabhängig davon weiter. Externe BEM-Koordinatoren erreichen mit ihren Unterstützungsangeboten deutlich mehr ArbeitnehmerInnen, deren Fehlzeiten auf persönlichen, psychischen und/oder psychosozialen Gründen beruhen. Zudem kommt es meist schon sehr früh (auch während der Arbeitsunfähigkeit) zu ersten Maßnahmen, und die Unterstützung kann im persönlichen Lebensumfeld des Betroffenen beginnen.

Glaubwürdige Anonymität und Vertraulichkeit, eine ausgeprägtere Professionalität und objektivere Herangehensweise werden einem externen BEM-Koordinator im Vergleich zu einem internen Angebot seitens der Betroffenen zugeschrieben.

Ein insgesamt plausibler und logischerweise effektiverer Ansatz als eine interne „Hut-auf-Lösung“.

Er erfordert jedoch auch andere Denkweisen, Haltungen und Kompetenzen als die klassische interne BEM-Beratung.

Daher orientieren wir uns an der vertiefenden Forschung und entwickeln die Lehre zum externen BEM über die gelebte Praxis, den „Berufsverband externe BEM-Koordination und Reha-Arbeitsvermittlung e.V.“ und die Zusammenarbeit mit zahlreichen Unternehmen.

Lehrgangsteilnehmer
und Zielgruppe

Das Ausbildungsangebot richtet sich in der Regel an erwerbstätige Menschen. Sie ist methodisch / didaktisch als Online Weiterbildung explizit als eine berufsbegleitende Qualifizierung ausgelegt. Sie kann aber selbstverständlich auch z. B. für WiedereinsteigerInnen (während/nach Familienzeit), für Berufswechsler in Phasen der Arbeitssuche oder im Status der Rehabilitation genutzt werden.

Die Ausbildung ist in sich geschlossen. Es ist nicht möglich, nur einzelne Module zu erarbeiten oder sich Teile vorhergehender Fortbildung (z.B. Disabilitymanager) „anrechnen“ zu lassen. Die maximale Größe der jeweiligen Ausbildungsgruppen ist auf 15 Teilnehmende festgelegt.

Zielgruppen

  • Menschen, die das Thema „BEM“ für sich entdeckt haben und sich eine entsprechende berufliche Handlungsfähigkeit als BEM-Koordinator / Berater / Fallmanager erarbeiten wollen (Selbstzahler).
  • Menschen, die in Zukunft als (interne) BEM- Beauftragte arbeiten wollen, unabhängig ob als Beauftragte des Arbeitgebers oder der Arbeitnehmervertretung (Kostenübernahme Arbeitgeber).
  • Menschen, die bereits als (interne) BEM Beauftragte arbeiten, unabhängig ob als Beauftrage des Arbeitgebers oder der Arbeitnehmervertretung und sich so eine solide Erweiterung der Fachkompetenz verschaffen wollen (Kostenübernahme Arbeitgeber).
  • Menschen, die im Rahmen eines beruflichen Ersteinstieges oder auch einer beruflichen Veränderung eine substanzielle und am Markt nachgefragte Ausbildung suchen (Selbstzahler, Kostenträger DRV, BG u.a.).
  • Menschen, die als externe BEM- Koordinatoren zukünftig selbständig oder festangestellt arbeiten wollen (Selbstzahler, Kostenträger u.a.)
  • Fachkräfte der Sozialversicherungsträger (DRV, BG, KV) oder von Kammern, Verbänden, Gewerkschaften, welche eine intensive Schnittstelle zum BEM- Verfahren in ihrer Arbeit haben (Kostenübernahme Arbeitgeber).

Persönliche Teilnahmevoraussetzungen

  • Entweder ein Fach- bzw. Hochschulabschluss (mind. Bachelor)
  • und/oder eine mindestens 5-jährige Tätigkeit in einem angrenzenden medizinischen Beruf oder medizinischen Hilfsberuf (Ausbildungsberuf)
  • und/oder eine mindestens 2-jährige Beteiligung an und in BEM- Verfahren in Verbindung mit einer mindestens 5-jährigen beruflichen Tätigkeit.

Für ein Vorabgespräch über die Eignung des Maßnahmenformates für deine Interessen und Ziele stehen wir dir im Vorfeld mit unseren Erfahrungen gerne zur Verfügung